Für eine Erneuerung vorzulegende Dokumente:
Die Eltern des Kindes leben im selben Haushalt:
- Kopie der letzten Einkommenssteuererklärungen oder der drei letzten monatlichen Gehaltsabrechnungen mit einer Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Meldepflichtige nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben. Die Einkommensbescheinigung ist bei der Steuerverwaltung in Remich anzufordern (Tel: 26 66 15 -1 )
- Sozialversicherungsausweis des Kindes (matricule)
Eltern des Kindes, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben:
- Kopie der letzten Einkommenssteuererklärungen oder der drei letzten monatlichen Gehaltsabrechnungen mit einer Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Meldepflichtige nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben. Die Einkommensbescheinigung ist bei der Steuerverwaltung in Remich anzufordern (Tel: 26 66 15 -1 )
- Sozialversicherungsausweis des Kindes (matricule)
- Im Falle des Erhalts von Unterhaltszahlungen ist das Urteil oder ein anderer Zahlungsnachweis vorzulegen.