Die Anfechtung einer gebührenpflichtigen Verwarnung muss beim Kommissariat der großherzoglichen Polizei erfolgen, auch wenn die gebührenpflichtige Verwarnung von einem Gemeindebeamten der Gemeinde Bad Mondorf ausgestellt wurde.
Bitte füllen Sie den Widerspruch aus und senden Sie ihn an das Kommissariat der Großherzoglichen Polizei in Remich-Mondorf:
Polizeikommissariat Remich-Mondorf
2, route de l’Europe
B.P. 33
L – 5531 Remich
Tel.: + 352 244 77-1000
E-Mail: police.remichmondorf@police.etat.lu
Betriebszeiten: 24 Stunden am Tag / 7 Tage die Woche
Öffentlicher Empfang: nach Vereinbarung 24/7