Hilfen für Unternehmen, die von steigenden Energiepreisen betroffen sind

Die Beihilferegelung für Unternehmen, die vom Energiepreisanstieg besonders betroffen sind, ist noch immer in Kraft. Seit ihrer Einführung wurde sie regelmäßig angepasst, um ihren Wirkungsbereich zu erweitern und so den luxemburgischen Unternehmen zu ermöglichen, ihre Ausgaben im Zusammenhang mit den höheren Energiekosten zu senken.

Die Maßnahmen, die in Form von Zuschüssen eingeführt wurden, decken teilweise :

  • die Mehrkosten für Erdgas, Strom, Wärme und Kälte – je nach Stärke des Energieverbrauchs stehen mehrere Formeln zur Verfügung;
  • die Mehrkosten für Diesel für Unternehmer in den Bereichen Straßengüterverkehr, Bauwesen und Lebensmittelhandwerk;
  • die Mehrkosten für Erdgas, Strom, Biomasse und eingespeiste Wärme der antragstellenden Personen, die eine Wärmeerzeugungsanlage, eine Biogasanlage oder ein Wärmenetz

Um sich über die Bedingungen zu erkundigen, laden wir Sie ein, sich über den Link https://guichet.public.lu/de/entreprises/financement-aides/hausse-prix-energie/aide-hausse-prix-energie.html  die Informationen und das Vorgehen anzusehen. Der Antrag auf Beihilfe muss für jeden beihilfefähigen Monat über einen Online-Assistenten gestellt werden, der auf MyGuichet.lu oder über den oben genannten Link verfügbar ist.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Frist für die Einreichung Ihres Antrags für die förderfähigen Monate des Jahres 2022 am 31. März 2023 endet. Danach können Sie Ihre Anträge für die anrechenbaren Monate des aktuellen Jahres bis Ende September 2023 einreichen.

Die Berater des House of Entrepreneurship der Handelskammer können Sie über die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit und die Dokumente, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, informieren. Dazu stehen sie Ihnen per E-Mail unter energie@houseofentrepreneurship.lu oder telefonisch unter +352 42 39 39 700 zur Verfügung.