Wahlen 2023 – Briefwahl

Briefwahl

Für die Kommunalwahlen am 11. Juni 2023 können sich die Wähler, die in den Wählerverzeichnissen der Gemeinde eingetragen sind, für die Briefwahl entscheiden.

Ab dem 20. März 2023kann der Antrag entweder gestellt werden:

  • per Post auf freiem Papier oder auf einem vorgedruckten Formular ;
  • durch elektronische Einreichung über myguichet.lu.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname und Wohnort ;
  • Geburtsdatum und -ort ;
  • die Adresse, an die das Einberufungsschreiben gesendet werden soll.

Das vorgedruckte Formular für die Briefwahl kann im Gemeindehaus abgeholt oder heruntergeladen werden.

Wenn der Antrag auf dem Weg der elektronischen Einreichung gestellt wird, muss der Wähler den Antrag mit seinem elektronischen Personalausweis oder seinem LuxTrust-Produkt unterzeichnen, bevor er ihn über MyGuichet.lu übermittelt.

Der Antrag muss beim Collège des Bourgmestre et Échevins spätestens am :

  • Dienstag, 02. Mai 2023 für die Übersendung des Stimmzettels an einer Adresse im Ausland.
  • Mittwoch, 17. Mai 2023 für die Übersendung des Wahlscheins an eine Adresse in Luxemburg.

Formular: Antrag auf Briefwahl