Zugänglichkeit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeindeverwaltung Bad Mondorf verpflichtet sich, ihre Internetseite gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Zugänglichkeit von Internetseiten und mobilen Anwendungen von Einrichtungen des öffentlichen Sektors zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website mondorf-les-bains.lu.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen, die Hilfsprogramme oder spezielle Hardware verwenden (z. B. Blinde, Sehbehinderte oder Menschen mit anderen Behinderungen).

Stand der Einhaltung

Diese Website entspricht aufgrund der unten aufgeführten Elemente teilweise der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem allgemeinen Referenzrahmen für die Verbesserung der Zugänglichkeit (RGAA) v4, der diese Norm implementiert.

Nicht zugänglicher Inhalt

Der unten genannte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

Nichteinhaltung von RGAA 4 und anderen Standards zur Barrierefreiheit

  • Einige Mitteilungen und Neuigkeiten auf der Website wurden als Bilder, Scans und Flyer ohne begleitenden Text veröffentlicht. Screenreader können diese Inhalte nicht abspielen.
    👉Für künftige Veröffentlichungen wird die Redaktion darauf achten, dass die Mitteilungen in Textform erfolgen und Bilder und Grafiken nur als Ergänzung dienen.
  • Die Website ist derzeit nur auf Französisch verfügbar.

👉In naher Zukunft werden die Sprachen Deutsch und Englisch hinzugefügt.

  • Für einige Bilder gibt es keine relevante Alternative
  • Sprachänderungen werden bei einigen englischen, deutschen oder französischen Begriffen nicht gemeldet.

 

Unverhältnismäßige Belastung

  • Eine beträchtliche Anzahl von PDF-Dokumenten enthält noch keine Titel oder Informationen über die Sprache, in der das Dokument verfasst wurde.
    👉Nur wichtige alte Dokumente im Archiv aus der Zeit vor dem 23. September 2018 werden schrittweise ergänzt und es wird sichergestellt, dass die neuen Dokumente konform gesichert werden.
  • Einige PDF-Dokumente wurden gescannt. Diese Dokumente wurden in der Regel nicht mit einer OCR indiziert, daher ist ihr Inhalt für Bildschirmleser unsichtbar.

👉Bei wichtigen PDF-Dokumenten aus dem Archiv versuchen wir, den Inhalt mithilfe von OCR-Software zu indizieren. Alle neuen Dokumente werden zudem direkt professionell gesichert.

  • Einige PDF-Dokumente sind Formulare. Wenn diese PDF-Formulare nach dem Hinzufügen von Titeln und Sprachen immer noch nicht zugänglich sind, 👉können sie mithilfe eines Online-Formulars ausgefüllt werden.
  • Die Elemente des Navigationsmenüs sind mit der Tastatur erreichbar, aber das Menü hält sich nicht an das Design Pattern “Disclosure”. Derzeit ist es viel zu komplex, um die disclosure library an WordPress anzupassen. An dem Tag, an dem WordPress dieses Design Pattern beachtet, wird diese Seite es gleichzeitig implementieren.
  • Auf ein und derselben Seite kann es vorkommen, dass Text in verschiedenen Sprachen angezeigt wird. Diese Textpassagen sind nicht als solche markiert. Der Screenreader kann also den Wechsel in eine andere Sprache erkennen und wird die betreffende Textpassage nicht richtig lesen können.
    👉Es werden jedoch im Rahmen des Möglichen Anstrengungen unternommen, um solche Situationen zu vermeiden.

Vorbereitung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.11.2021 erstellt. Die Angaben in dieser Erklärung sind zutreffend und basieren auf einer effektiven Bewertung der Übereinstimmung dieser Website mit den in der AAR 4 festgelegten Anforderungen.
Die letzte Überprüfung der Erklärung fand am 24.11.2021 statt.

Feedback und Kontaktdaten

Wenn Sie einen Fehler bei der Zugänglichkeit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an accessibilite@munneref.lu, beschreiben Sie das Problem und die betroffene Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb von spätestens einem Monat per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird die Online-Korrektur der mangelnden Zugänglichkeit bevorzugt. Wenn dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information in einem nach Ihren Wünschen zugänglichen Format übermittelt :

  • schriftlich in einem Dokument oder E-Mail ;
  • mündlich in einem Vorstellungsgespräch oder per Telefon.

Verfahren, mit dem die Einhaltung der Bestimmungen sichergestellt wird

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, den Service Information et Presse, die für die Kontrolle der Zugänglichkeit zuständige Stelle, über ihr Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.

Diese Erklärung basiert auf dem Musterdokument, das im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt ist. Dieses Modell ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.