Feuerwerk und Knallerei an den Weihnachtsfeiertagen verboten
Die Gemeinde Bad Mondorf teilt mit, dass Feuerwerkskörper und Böller auf dem Gemeindegebiet verboten sind. Gemäß der Allgemeinen Polizeiverordnung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern sowohl auf öffentlichen Straßen
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