Feuerwerk und Knallerei an Sylvester verboten

Die Gemeinde Bad Mondorf teilt mit, dass Feuerwerkskörper und Böller auf dem Gemeindegebiet verboten sind.
Gemäß der Allgemeinen Polizeiverordnung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern sowohl auf öffentlichen Straßen als auch auf Privatgrundstücken verboten.
Die Gemeindeverantwortlichen appellieren an alle Bürger, sich an dieses Verbot zu halten, um die Tiere und die Umwelt zu schützen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.