Die Briefwahl
Der Antrag auf Briefwahl muss zwingend an Ihre Wohngemeinde gesendet werden :
– wenn Sie möchten, dass Ihnen das Einberufungsschreiben in Luxemburg zugesandt wird: frühestens 12 Wochen und spätestens 25 Tage vor dem Wahltag. Für die Wahl vom 9. Juni 2024 muss der Antrag also frühestens am Montag, den 18. März 2024, und spätestens am Mittwoch, den 15. Mai 2023, beim Bürgermeister- und Schöffenkollegium eingehen.
– wenn Sie möchten, dass Ihnen das Einberufungsschreiben ins Ausland geschickt wird: frühestens 12 Wochen und spätestens 40 Tage vor dem Wahltag. Für die Wahl vom 9. Juni 2024 muss der Antrag also frühestens am Montag, den 18. März 2024, und spätestens am Dienstag, den 30. April 2024, beim Bürgermeister- und Schöffenkollegium eingehen.
Ihr Antrag kann online über MyGuichet.lu gestellt werden (mit einem LuxTrust-Zertifikat) oder per gewöhnlicher Post (auf freiem Papier oder auf einem vorgedruckten Formular, das über die untenstehende Schaltfläche und beim Bevölkerungsamt (1, place des Villes Jumelées, L – 5627 MONDORF-LES-BAINS) erhältlich ist) eingereicht werden.
Achten Sie auf die Fristen für die Zustellung von Post aus dem Ausland, da in Luxemburg samstags und sonntags keine Post zugestellt wird.
Das Antragsformular für die Briefwahl ist ab dem 18. März 2024 erhältlich.