Millbaach-Projekt
in Altwies

Verkauf durch Erbpacht von 4 Einfamilienhäusern im Bau mit den Nummern 3A), 3B), 3C) und 3D), Route de Mondorf in L-5670 Altwies

Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium der Gemeinde Bad Mondorf informiert die Öffentlichkeit über den Verkauf von vier im Bau befindlichen Einfamilienhäusern an den Nummern 3A), 3B), 3C) und 3D), Route de Mondorf in L-5670 Altwies für die Dauer von 99 Jahren durch Erbpacht.

Der Verkauf erfolgt nach festgelegten Kriterien und nach einer von den Gemeindediensten durchzuführenden Sozialerhebung.

Die Verkaufspreise für Häuser ohne Grundstück wurden wie folgt festgelegt:

Haus 3A) 875.000 € inkl. MwSt.

Haus 3B) 915.000 € inkl. MwSt.

Haus 3C) 930.000 € inkl. MwSt.

3D-Haus) 995.000 € inkl. MwSt.

Haus 3A), das nicht über ein zurückgesetztes Stockwerk verfügt, ist vorrangig für Haushalte mit nur einem Elternteil gedacht.

Die Häuser werden frei von Küchen verkauft, die von den zukünftigen Eigentümern erworben werden müssen.

Die Verkaufspreise der Immobilien beinhalten jedoch nicht die Kosten im Zusammenhang mit den Anschlussgebühren für die technische Infrastruktur, die Erstellung des PAP, die Versicherungen während der Bauphase, die Bau- und Straßengenehmigungen, die Bodenanalyse, die technische Überwachung des Projekts und die Außenanlagen in der Umgebung der “Gander”, die vollständig von der Gemeinde getragen werden, so dass die Immobilienpreise weit unter den tatsächlichen Selbstkosten liegen.

Die Anträge sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen bis zum
31. Mai 2024 spätestens durch ein Antragsformular, das auf der Website der Gemeinde heruntergeladen werden kann

Unvollständige Anträge werden an den Antragsteller zurückgeschickt.

Die Objekte werden nur an natürliche Personen verkauft, die zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig sind.

Förderfähig sind nur natürliche Personen und die Mitglieder ihrer häuslichen Gemeinschaft, die zum Zeitpunkt der Handlung weder im Großherzogtum Luxemburg noch im Ausland Eigentümer, Mitpächter, Erbpächter, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher einer Wohnung oder eines Baugrundstücks sind oder Anteile an einer Gesellschaft halten, die Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen ist, ausgenommen Handel oder Büro.

Der Verkauf richtet sich an natürliche Personen, die die Immobilie erwerben wollen, um darin ihren Haupt- und Dauerwohnsitz zu haben; die Wohnungen dürfen also nicht frei bewohnbar bleiben und eine Vermietung als Ganzes oder in Teilen ist verboten.

Bei weiteren Fragen können Interessierte die Gemeindeverwaltung per E-Mail an info@mondorf-les-bains.lu kontaktieren.

Das Kollegium der Bürgermeister und Schöffen
Steve RECKEL, Bürgermeister, Claude SCHOMMER, Schöffe, Tessy ALTMANN, Schöffin